nuucap bringt Unternehmer und Investoren zusammen: it’s a match
Die Top 6 Benefits für Unternehmer, Gastronomen, Entrepreneurs bei der Zusammenarbeit mit einem Investor
Du bist nicht sicher was für ein Investor für dich in Frage kommt?
Deine Optionen
Direkte Beteiligung
- Investor wird Miteigentümer und Gesellschafter.
- Investor investiert ins Eigenkapital des Unternehmens und partizipiert am Erfolg und am Unternehmenswert.
- Investor hat bestimmte Rechte (z.B. Informationsrechte, Gewinnbezugsrechte, Mitspracherechte) und Pflichten (Treuepflicht).
- Investor tritt namentlich und öffentlich auf.
Stiller Gesellschafter
- Stille Gesellschafter sind nicht öffentlich (d.h. weder im Handelsregister noch im Jahresabschluss vermerkt).
- Die Haftung stiller Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt.
- Stille Gesellschafter haben keine Mitspracherechte.
- Typische stille Gesellschafter partizipieren am Unternehmen, je nach Vereinbarung, mit einem festen Zins oder am Gewinn/Verlust des Unternehmens, jedoch nicht am Wertzuwachs.
- Atypisch stille Gesellschafter haben umfangreiche Kontroll- und Vermögensrechte (Mitunternehmer) und partizipieren am Gewinn/ Verlust sowie am Vermögen des Unternehmens.
Wandeldarlehen
- Ein Wandeldarlehen ist ein gewöhnliches festverzinstes Darlehen, welches die Option beinhaltet, dieses zu Eigenkapital (Anteile am Unternehmen) zu wandeln.
- Investoren können, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens, im Erfolgsfall Unternehmensanteile erhalten, d.h. bei Wandlung muss das klassische Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
- Solange Investoren noch Fremdkapitalgeber sind, haben sie keine Mitspracherechte und Informationsrechte und somit keinen Einfluss auf das Unternehmen.
- Fremdkapitalgeber haben nur Anspruch auf eine verzinste Rückzahlung ihres Darlehens.
- Sehr beliebt bei Start-ups in der Seed-Phase.
Partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen)
- Die langfristigen Darlehen sind mit bestimmten Rechten verknüpft, die eines Gesellschafters ähneln, darunter Informationsrechte, Gewinnbeteiliung und Exit-Beteiligung.
- Der Darlehensgeber/ Investor wird zwar nicht zum Gesellschafter des Unternehmens mit vollen Stimmrechten, erhält aber eine Gewinnbeteiligung und Exit-Beteiligung.
- Der Darlehensgeber/ Investor hat keine Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung, darf jedoch über bestimmte Vorgänge (z.B. Übernahmeangebote) abstimmen.
- Der Darlehensgeber/ Investor erhält eine gewinnabhängige/ partiarische Beteiligung am Erfolg des Unternehmens.
Umsatzbeteiligung
- Fremdkapitalfinanzierung, das stets in Marketing und Vertrieb fließt und als Wachstumsbeschleuniger wirken soll - als Ergänzung zu anderen Beteiligungsmodellen.
- Investor erhält eine kleine prozentuale Beteiligung an den Umsätzen des finanzierten Unternehmens.
- Das Unternehmen erhält ein Investment und gibt dafür anstelle von Anteilen, für einen gewissen Zeitraum einen kleinen Teil der monatlichen Umsätze ab.
- Anders als bei festen Rückzahlungsplänen eines Darlehens passen sich die absoluten Raten der Geschäftsentwicklung an.
- Die Finanzierung endet automatisch, wenn der vorab vereinbarte Gesamtbetrag über die Umsatzbeteiligung erreicht wurde.
- Renditeerwartungen sind in der Regel über denen eines klassischen Darlehens, jedoch deutlich unter denen eines Eigenkapitalinvestors.
Unternehmenskauf (100%)
- Investor wird vollständiger Eigentümer
- Investor investiert ins Eigenkapital und partizipiert voll am Erfolg und am Unternehmenswert des Unternehmens
- Investor tritt namentlich und öffentlich auf
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Option 1
Direkte Beteiligung
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Option 2
Stiller Gesellschafter
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Option 3
Wandeldarlehen
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Option 4
Partiarisches Darlehen
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Option 5
Umsatzbeteiligung
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Option 6
Unternehmenskauf
Direkte Beteiligung
- Investor wird Miteigentümer und Gesellschafter.
- Investor investiert ins Eigenkapital des Unternehmens und partizipiert am Erfolg und am Unternehmenswert.
- Investor hat bestimmte Rechte (z.B. Informationsrechte, Gewinnbezugsrechte, Mitspracherechte) und Pflichten (Treuepflicht).
- Investor tritt namentlich und öffentlich auf.
Stiller Gesellschafter
- Stille Gesellschafter sind nicht öffentlich (d.h. weder im Handelsregister noch im Jahresabschluss vermerkt).
- Die Haftung stiller Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt.
- Stille Gesellschafter haben keine Mitspracherechte.
- Typisch stille Gesellschafter partizipieren am mit einem festen Zins oder je nach Vereinbarung am Gewinn und auch am Verlust des Unternehmens, nicht jedoch am Vermögen.
- Atypisch stille Gesellschafter haben umfangreiche Kontroll- und Vermögensrechte (Mitunternehmer) und partizipiert am Gewinn/ Verlust sowie am Vermögen des Unternehmens.
Wandeldarlehen
- Ein Wandeldarlehen ist ein zunächste gewöhnliches festverzinsliches Darlehen mit der Option dies zu Eigenkapital - Anteile am Unternehmen - zu wandeln.
- Investoren können anstatt einer Rückzahlung des Darlehens im Erfolgsfall Unternehmensanteile erhalten, d.h. bei Wandlung muss das klassische Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
- Solange Investoren noch Fremdkapitalgeber sind, haben keine Mitspracherechte und Informationsrechte und somit kein Einfluss auf das Unternehmen.
- Fremdkapitalgeber haben nur Anspruch auf eine verzinste Rückzahlung ihres Darlehens.
- Sehr beliebt bei Start-ups in der Seed-Phase.
Partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen)
- Die langfristigen Darlehen sind mit bestimmten Rechten verknüpft, die eines Gesellschafters ähneln, darunter Informationsrechte, Gewinnbeteiliung und Exit-Beteiligung.
- Der Darlehensgeber/ Investor wird zwar nicht zum Gesellschafter des Unternehmens mit vollen Stimmrechten, erhält aber eine Gewinnbeteiligung und Exit-Beteiligung.
- Der Darlehensgeber/ Investor hat keine Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung, darf jedoch über bestimmte Vorgänge (z.B. Übernahmeangebote) abstimmen.
- Der Darlehensgeber/ Investor erhält eine gewinnabhängige/ partiarische Beteiligung am Erfolg des Unternehmens.
Umsatzbeteiligung
- Fremdkapitalfinanzierung, das stets in Marketing und Vertrieb fließt und als Wachstumsbeschleuniger wirken soll - als Ergänzung zu anderen Beteiligungsmodellen.
- Investor erhält eine kleine prozentuale Beteiligung an den Umsätzen des finanzierten Unternehmens.
- Das Unternehmen erhält eine Investment und gibt dafür anstelle von Anteilen für einen gewissen Zeitraum einen kleinen Teil der monatlichen Umsätze ab.
- Anders als bei festen Rückzahlungsplänen eines Darlehens passen sich die absoluten Raten der Geschäftsentwicklung an.
- Die Finanzierung endet automatisch, wenn der vorab vereinbarte Gesamtbetrag über die Umsatzbeteiligung erreicht wurde.
- Renditeerwartungen sind in der Regel über denen eines klassischen Darlehens, jedoch deutlich unter denen eines Eigenkapitalinvestors.
Unternehmenskauf (100%)
- Investor wird vollständiger Eigentümer
- Investor investiert ins Eigenkapital und partizipiert voll am Erfolg und am Unternehmenswert des Unternehmens
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- Investoren können dich finden
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Das heißt, du entscheidest, wer die Unterlagen sehen darf. nuucap begleitet dich einfach und schnell durch den Prozess.
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